Wer einen Kamin oder Kaminofen sein Eigen nennen kann, der hat die Wahl sein Kaminholz zu kaufen oder selber im Wald zu schlagen oder zu sammeln. Letzteres ist um einiges kostengünstiger und nachhaltiger. Doch wer nun glaubt einfach in den nächstgelegenen Wald fahren zu können um sich dort Feuerholz zu beschaffen, der irrt.
In diesem Artikel möchten wir 10 der häufigsten Fragen, Rund um die Selbstbeschaffung von Brennholz im Wald, beantworten.
10 Fragen, 10 Antworten zur Holzbeschaffung im Wald
1. Benötige ich eine Genehmigung um im Wald Kaminholz zu sammeln?
In Deutschland gehören nahezu 100% aller Wälder den zugehörigen Bundesländer, Gemeinden, Kommunen oder Privatpersonen. Aus diesem Grund benötigen Sie zwingend eine Genehmigung, wenn Sie in einem Wald Holz sammeln möchten. Mit einer solchen Genehmigung dürfen Sie dann von Bäumen gefallene und von Waldarbeitern liegen gelassene Hölzern aufsammeln und mit nach Hause nehmen. Den benötigten Holzleseschein erhalten Sie in Ihrem regionalen Forstamt – er ist in der Regel zeitlich begrenzt
2. Darf ich mit einem Holzleseschein auch Bäume Fällen?
Der Holzleseschein berechtigt ausschließlich das Sammeln von am Boden liegenden Hölzern. Das Fällen von Bäumen ist daher nicht zulässig und bedarf einer gesonderten Genehmigung die einen geschulten Umgang mit einer Motorsäge ausweist. Für die Erlangung des Motorkettensägescheines müssen Sie einen sogenannten Motorsägenkurs besuchen und mindestens 18 Jahre alt ein. Können Sie eine forstwirtschaftliche Ausbildung nachweisen, legitimiert diese auch für das Führen einer Motorsäge. In diesem Fall müssen Sie keinen gesonderten Kurs besuchen.
3. In welchen Wald darf ich sammeln/sägen?
Auch wenn Sie die benötigten Genehmigungen haben, können Sie nicht einfach in einen beliebigen Wald gehen um sich dort Kaminholz zu beschaffen. Bevor es losgeht kontaktieren Sie den regional zuständigen Förster. Dieser wird Ihnen dann ein Waldstück zuweisen in dem Sie sich frei bewegen dürfen um Holz zu sammeln.
4. Wann darf ich das Holz sammeln/sägen?
Das Sammeln des Holzes ist nur von Montag bis Samstag erlaubt. Sonn- und Feiertage sind Ruhetagen und dürfen nicht für die Holzbeschaffung genutzt werden. Des Weiteres müssen auch bestimmte Uhrzeiten eingehalten werden – diese können regional allerdings variieren. Auskunft erhalten Sie hierzu auch wieder bei dem zuständigen Forstamt.
5. Auch im Dunkeln erlaubt?
Das sammeln und schlagen/sägen von Holz ist nur zwischen Sonnen Auf- und Untergang gestattet. Das auflesen bei Nacht ist somit nicht zulässig. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen wie starkem Nebel oder Gewitter sollte man die Holzbeschaffung auf einen anderen Tag verschieben.
6. Darf ich das ganze Jahr über Holz sammeln?
Tatsächlich gibt es Monate im Jahr in denen die Holzaufbereitung verboten ist. Diese Zeiten unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. So besteht bei einigen Ländern ein komplettes Verbot zwischen Frühling und Sommer, da sich in diesem Zeitraum viele Tiere in der Brutzeit befinden und durch die Waldarbeiten, vor allem unter elektrischen Einsatz wie Motorsägen, gestört fühlen würden. Nähere Informationen erhalten Sie auch hierzu bei Ihrem Forstamt.
7. Darf ich alleine in den Wald gehen?
Prinzipiell ist das möglich. Es wird allerdinge empfohlen immer mindestens eine Begleitperson dabei zu haben. So kann diese im Fall eines Notfalls Hilfe rufen oder wenn nötig selber eine Erste Hilfe Maßnahme durchführen.
8. Welche Kosten sind zu erwarten?
Die anfallenden Gebühren können wir nicht nennen, da auch diese sich regional unterscheiden. Diese richten sich zumeist nach Holzart, Dicke und Güteklasse. Wenn Sie mit dem sammeln fertig sind schichten Sie das Holz am Wegrand zu einem Meterstaple von 1 x1 x 1m auf. Der zuständige Förster wird den Stapel daraufhin begutachten und Ihnen das Holz in Rechnung stellen.
9. Wie bekomme ich das Kaminholz nach Hause?
Wenn Sie das Holz zusammengetragen und bezahlt haben, muss es natürlich auch zu Ihnen nach Hause transportiert werden. Dazu können Sie Ihren eigenen PKW verwenden. Lediglich eine Erlaubnis des Waldbesitzers, den Wald mit dem Auto befahren zu dürfen, ist dafür notwendig. Achten Sie aber auf das zulässige Gesamtgewicht Ihres Autos. Ein Raummeter Brennholz, frisch aus dem Wald, kann schnell bis zu einer Tonne wiegen.
10. Kann ich das Holz im Wald zwischen lagern?
Nicht selten lassen die Leute Ihr Holz im Wald zurück, damit es dort trocknen und zwischen lagern kann. Nach Absprache mit dem Förster ist das theoretisch auch möglich. Allerding empfehlen wir dieses Vorgehen nicht, da Holzdiebstahl im Wald zu keiner Seltenheit gehört.
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